Lakestar SPAC I SE
/ Schlagwort(e): Fusionen & Übernahmen
NICHT ZUR VERTEILUNG ODER FREIGABE, DIREKT ODER INDIREKT, IN DEN ODER IN DIE Pressemitteilung Am 14. Juli 2021 haben Lakestar SPAC I und HomeToGo GmbH eine Vereinbarung über einen Unternehmenszusammenschluss in Form einer Einbringung aller Anteile an der HomeToGo GmbH in Lakestar SPAC I im Austausch gegen die Ausgabe neuer öffentlicher Aktien ("Neue Öffentliche Aktien") bekanntgegeben. Heute wurde der für die Zulassung der Neuen Öffentlichen Aktien zum Handel an der Frankfurter Börse erstellte Prospekt von der CSSF (Commission de Surveillance du Secteur Financier) genehmigt. Damit sind alle Vollzugsbedingungen erfüllt. Der Zusammenschluss wurde von den Aktionären von Lakestar SPAC I bei der außerordentlichen Hauptversammlung am 13. September 2021 mit 100% der anwesenden Stimmen genehmigt. HomeToGo SE hat die Zulassung der Neuen Öffentlichen Aktien zum Handel im Regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse (General Standard) beantragt. Die Aufnahme des Handels der Neuen Öffentlichen Aktien wird für morgen, 22. September 2021, erwartet. Über HomeToGo HomeToGo wurde 2014 mit der Idee gegründet, einzigartige Ferienunterkünfte für jeden einfach zugänglich zu machen. Um diese Vision zu verwirklichen, hat HomeToGo eine zuverlässige und benutzerfreundliche Technologieplattform entwickelt, die Ferienhausanbieter mit Reisenden aus der ganzen Welt zusammenbringt. HomeToGo ist der Online-Marktplatz für alternative Ferienunterkünfte, der Millionen Reisende bei ihrer Suche nach der perfekten Ferienunterkunft mit Tausenden Anbietern auf der ganzen Welt vernetzt und die weltweit größte Auswahl an alternativen Ferienunterkünften auflistet. Der Online-Marktplatz von HomeToGo bringt sowohl für die Nutzer als auch für Partner Vorteile: Nutzer, die die HomeToGo-Webseite besuchen, erhalten einen direkten Zugang zum weltweit größten Angebot, und Anbieter, die die Reichweite und die Technologie-Lösungen von HomeToGo nutzen, können ein größeres Spektrum an Kunden bedienen und so eine hochwertige Nachfrage generieren. HomeToGo hat seinen Hauptsitz in Berlin, Deutschland, und betreibt in 23 Ländern lokalisierte Webseiten und Apps. Weitere Informationen finden Sie unter www.hometogo.de. Medienkontakt
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Haftungsausschluss Im Vereinigten Königreich wird dieses Dokument nur verteilt und richtet sich nur an qualifizierte Anleger, die (i) professionelle Anleger sind und unter Artikel 19(5) des Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 in der jeweils geltenden Fassung (die "Verordnung") fallen oder (ii) Personen sind, die unter Artikel 49(2)(a) bis (d) der Verordnung fallen ("high net worth companies", "unincorporated associations" etc.) (wobei diese Personen zusammen als "Relevante Personen" bezeichnet werden). Dieses Dokument richtet sich nur an Relevante Personen und auf Basis dieses Dokuments dürfen Personen nicht handeln und nicht vertrauen, die keine Relevante Personen sind. Jede Investition oder jede Investitionstätigkeit, auf die sich dieses Dokument bezieht, steht nur den Relevanten Personen offen und wird nur mit Relevanten Personen eingegangen. Die Wertpapiere sind nicht dazu bestimmt, Kleinanlegern im EWR angeboten, verkauft oder anderweitig zur Verfügung gestellt zu werden, und sollten diesen auch nicht angeboten, verkauft oder anderweitig zur Verfügung gestellt werden. Für diese Zwecke bezeichnet ein "Kleinanleger" eine Person, die eine (oder mehrere) der folgenden ist: (i) ein Kleinanleger im Sinne von Artikel 4 Absatz 1 Punkt (11) der Richtlinie (EU) 2014/65 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014 über Märkte für Finanzinstrumente in der geänderten Fassung ("MIFID II"); (ii) ein Kunde im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/97 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Januar 2016 über Versicherungsvertrieb in der geänderten Fassung, sofern dieser Kunde nicht als professioneller Kunde im Sinne von Artikel 4 Absatz 1 Punkt (10) der MIFID II gelten würde. Folglich wurde kein Basisinformationsblatt erstellt, das gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1286/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. November 2014 über Basisinformationsblätter für verpackte Anlageprodukte für Kleinanleger und Versicherungsanlageprodukte (die "PRIIP-Verordnung") erforderlich ist, um die Wertpapiere anzubieten oder zu verkaufen oder auf andere Weise Kleinanlegern im EWR zur Verfügung zu stellen, und daher kann das Angebot oder der Verkauf der Wertpapiere oder die anderweitige Zurverfügungstellung an Kleinanleger im EWR gemäß der PRIIP-Verordnung rechtswidrig sein. Ausschließlich für die Zwecke der Produkt-Governance-Anforderungen, die in (i) MiFID II, (ii) Artikel 9 und 10 der Delegierten Richtlinie (EU) 2017/593 der Kommission vom 7. April 2016 zur Ergänzung von MiFID II und (iii) nationalen Umsetzungsmaßnahmen (zusammen die "MiFID II-Anforderungen") enthalten sind, und unter Ausschluss jeglicher Haftung, sei es aus unerlaubter Handlung, Vertrag oder anderweitig, die ein "Hersteller" (im Sinne der MiFID II-Anforderungen) ansonsten in Bezug auf diese haben könnte, wurden die Öffentlichen Aktien und Öffentlichen Optionsscheine einem Produktgenehmigungsverfahren unterzogen. Im Ergebnis wurde festgestellt, dass (i) die Öffentlichen Aktien (a) für einen Zielmarkt von Kleinanlegern und Anlegern, die die Kriterien von professionellen Kunden und geeigneten Gegenparteien, jeweils wie in MiFID II definiert, erfüllen, geeignet sind und (b) für den Vertrieb über alle nach MiFID II zulässigen Vertriebskanäle geeignet sind und (ii) die Öffentlichen Optionsscheine (a) mit einem Endzielmarkt von Anlegern kompatibel sind, die die Kriterien von professionellen Kunden und geeigneten Gegenparteien, jeweils wie in MiFID II definiert, erfüllen, und (b) für den Vertrieb an professionelle Kunden und geeignete Gegenparteien über alle nach MiFID II zulässigen Vertriebskanäle geeignet sind. Diese Mitteilung kann zukunftsgerichtete Aussagen enthalten. Zukunftsgerichtete Aussagen sind Aussagen, die keine Fakten darstellen und durch Wörter wie "plant", "zielt", "glaubt", "erwartet", "antizipiert", "beabsichtigt", "schätzt", "wird", "kann", "setzt sich fort", "sollte" und ähnliche Ausdrücke gekennzeichnet sein können. Diese in die Zukunft gerichteten Aussagen spiegeln die Überzeugungen, Absichten und gegenwärtigen Ziele/Ansichten der Gesellschaft zu dem Zeitpunkt wider, zu dem die Aussagen getätigt wurden, unter anderem in Bezug auf die Ertragslage, Finanzlage, Liquidität, Aussichten, Wachstum und Strategien der Gesellschaft oder der Gruppe. Zukunftsgerichtete Aussagen beinhalten Aussagen über: Zielvorgaben, Ziele, Strategien, Aussichten und Wachstumsaussichten; zukünftige Pläne, Ereignisse oder Leistungen und Potenziale für zukünftiges Wachstum; Vermietungspotenziale; wirtschaftliche Aussichten und Branchentrends; Entwicklungen der Märkte der Gesellschaft oder der Gruppe; die Auswirkungen von regulatorischen Initiativen; und die Stärke der Wettbewerber der Gesellschaft oder einer anderen Gruppengesellschaft. Zukunftsgerichtete Aussagen beinhalten Risiken und Ungewissheiten, da sie sich auf Ereignisse beziehen und von Umständen abhängen, die in der Zukunft eintreten können oder auch nicht. Die zukunftsgerichteten Aussagen dieser Mitteilung beruhen auf verschiedenen Annahmen, von denen viele wiederum auf eigenen Annahmen beruhen, einschließlich der Prüfung historischer operativer Trends durch das Management, auf Daten, die in den Gesellschaftsaufzeichnungen (sowie anderer Mitglieder der Gruppe) enthalten sind, sowie auf anderen Daten, die von Dritten zur Verfügung gestellt werden. Obwohl die Gesellschaft der Ansicht ist, dass diese Annahmen zum Zeitpunkt ihrer Aufstellung angemessen waren, unterliegen diese Annahmen naturgemäß erheblichen bekannten und unbekannten Risiken, Ungewissheiten, Eventualitäten und anderen wichtigen Faktoren, die schwer oder gar nicht vorhersehbar sind und außerhalb der Kontrolle der Gesellschaft liegen. Zukunftsgerichtete Aussagen sind keine Garantie für zukünftige Leistungen und Risiken, Ungewissheiten, Eventualitäten und andere wichtige Faktoren können dazu führen, dass die tatsächlichen Ergebnisse sowie Betriebsergebnisse, Finanzlage und Liquidität der Gesellschaft und anderer Mitglieder der Gruppe oder der Branche wesentlich von den Ergebnissen abweichen, die in den Informationen durch zukunftsgerichtete Aussagen ausgedrückt oder impliziert werden. Es kann keine Zusicherung gegeben werden, dass die zukunftsgerichteten Aussagen eintreten werden. Die zukunftsgerichteten Aussagen beziehen sich nur auf das Datum dieser Mitteilung. Die Gesellschaft lehnt ausdrücklich jegliche Verpflichtung ab, Aktualisierungen oder Überarbeitungen von zukunftsgerichteten Aussagen zu veröffentlichen, um Änderungen der diesbezüglichen Erwartungen der Gesellschaft oder Änderungen von Ereignissen, Bedingungen oder Umständen, auf denen die zukunftsgerichteten Aussagen basieren, widerzuspiegeln. Es wird keine Zusicherung oder Garantie dafür abgegeben, dass eine dieser zukunftsgerichteten Aussagen oder Prognosen eintreten wird oder dass ein prognostiziertes Ergebnis erreicht werden wird. Die zukunftsgerichteten Aussagen sollte kein unangemessener Einfluss gewährt werden und es sollte nicht auf sie vertraut werden.
21.09.2021 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. |
Sprache: | Deutsch |
Unternehmen: | Lakestar SPAC I SE |
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E-Mail: | info@lakestar-spac.com |
Internet: | www.lakestar-spac1.com |
ISIN: | LU2290523658, LU2290524383 |
WKN: | A2QM3K, A3GPQR |
Börsen: | Regulierter Markt in Frankfurt (General Standard); Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Tradegate Exchange; Börse Luxemburg |
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1235001 21.09.2021
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